Abmeldung aus dem Verein
Gemäß §3.5.a der Satzung ist eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum 31.12. möglich und muss dem Vorstand sechs Wochen vorher in Schriftform vorliegen.
Abmeldung der Spielberechtigung
Der Hess. Fussball Verband schreibt vor, dass aktive Spielerinnen und Spieler sich per Einschreiben mit Rückschein abzumelden haben. Bitte heben Sie den Rückschein solange auf, bis Sie eine Abmeldebestätigung des Vereins erhalten haben.
Für die Wechselperioden sind die folgenden Fristen einzuhalten:
Junioren: Abmeldung vom 01.06. - 30.06.
Erwachsene: Wechselperiode I - Abmeldungen bis zum 30.06. und Wechselperiode II - Abmeldungen bis zum 31.12.
Abmeldungen ohne Einschreiben können nur in Ausnahmefällen (bspw. passive Mitglieder) akzeptiert werden.
Abmeldungen sind in allen Fällen an den Schriftführer des Vereins zu schicken. Trainer und Betreuer sind angewiesen diese nicht anzunehmen.
In allen Fällen erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.
Zur Abmeldung sollte das beigefügte Formular genutzt werden.